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   BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03   

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https://dejure.org/2003,3374
BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03 (https://dejure.org/2003,3374)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.2003 - Verg 8/03 (https://dejure.org/2003,3374)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - Verg 8/03 (https://dejure.org/2003,3374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Vergabe eines Auftrags zur Abholung von Müll und Bioabfall; Bereitstellung von Mülltonnen; Auftrag zur Abfuhr von Sperrmüll nebst dessen Verwertung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht nicht bei Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12a Abs. 2; VgV § 3 Abs. 3 Satz 3
    Vergabesache, Nachprüfungsverfahren, Auftragswert, Streitwert, Dienstleistungsvertrag, Laufzeit, Option

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnung des Streitwerts bei Dienstleistungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 566 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 121
  • ZfBR 2004, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    Die Einbeziehung der Optionsrechte ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung im Rahmen des § 12a Abs. 2 GKG auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses an einer Entscheidung abzielte (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02 -).

    Im Übrigen ist die Vorlagepflicht beschränkt auf Fälle von Entscheidungsdivergenzen in vergaberechtlichen Fragen in der Hauptsache (vgl. auch § 124 Abs. 2 Satz 3 GWB) und erstreckt sich nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372 m.w.N.).

    Beantragt der Rechtsanwalt Festsetzung der seinem Mandanten entstandenen Kosten, überprüft die Vergabekammer incidenter den Wertansatz, welchen der Anwalt seinem Kostenfestsetzungsantrag nach eigener Berechnung zugrunde gelegt hat (BayObLG VergabeR 2003, 371).

  • BayObLG, 28.09.2001 - Verg 13/01

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    Zwar ist der Gegenstandswert des Verfahrens vor der Vergabekammer in entsprechender Anwendung des § 12a Abs. 2 GKG mit 5 % der Auftragssumme anzunehmen (BayObLG VergabeR 2002, 204).

    Der hierauf ergehende Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer stellt eine selbständig anfechtbare Entscheidung dar, gegen die das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 116 ff. GWB zum Bayerischen Obersten Landesgericht gegeben ist (vgl. BayObLG VergabeR 2002, 204).

  • OLG Naumburg, 30.12.2002 - 1 Verg 11/02

    Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    Die Einbeziehung der Optionsrechte ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung im Rahmen des § 12a Abs. 2 GKG auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses an einer Entscheidung abzielte (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002 - 1 Verg 11/02 -).
  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    a) Mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die darauf abstellt, dass die maßgebliche Auftragssumme im Sinne des § 12a Abs. 2 GKG bei auf Laufzeiten von mehr als 48 Monaten befristeten Dienstleistungsverträgen auf den auf 48 Monate entfallenden Wert begrenzt ist, steht der Senat in Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (OLG Stuttgart NZBau 2000, 599; OLG Celle NZBau 2001, 111/112; ThürOLG VergabeR 2002, 202/204), die auch in der Kommentarliteratur (vgl. Markl/ Meyer GKG 5. Aufl. § 12a Rn. 2) im Ergebnis Zustimmung gefunden haben.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - Verg 42/01

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    Hiergegen hat sich das OLG Düsseldorf (NZBau 2003, 175) gewandt und ausgeführt, Regelungsinhalt und -zweck des § 1a VOL/A a.F. sei es nicht gewesen, anhand der in dieser Norm zusammengefassten Vorschriften den gebührenrechtlichen Gegenstandswert für die danach in Betracht kommenden Nachprüfungsverfahren zu bestimmen.
  • OLG Celle, 25.10.1999 - 13 Verg 1/99

    Unangemessenheit des Gebührensatzes bei Durchführung vergaberechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    a) Mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die darauf abstellt, dass die maßgebliche Auftragssumme im Sinne des § 12a Abs. 2 GKG bei auf Laufzeiten von mehr als 48 Monaten befristeten Dienstleistungsverträgen auf den auf 48 Monate entfallenden Wert begrenzt ist, steht der Senat in Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (OLG Stuttgart NZBau 2000, 599; OLG Celle NZBau 2001, 111/112; ThürOLG VergabeR 2002, 202/204), die auch in der Kommentarliteratur (vgl. Markl/ Meyer GKG 5. Aufl. § 12a Rn. 2) im Ergebnis Zustimmung gefunden haben.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2000 - 2 Verg 2/99

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.10.2003 - Verg 8/03
    a) Mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die darauf abstellt, dass die maßgebliche Auftragssumme im Sinne des § 12a Abs. 2 GKG bei auf Laufzeiten von mehr als 48 Monaten befristeten Dienstleistungsverträgen auf den auf 48 Monate entfallenden Wert begrenzt ist, steht der Senat in Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (OLG Stuttgart NZBau 2000, 599; OLG Celle NZBau 2001, 111/112; ThürOLG VergabeR 2002, 202/204), die auch in der Kommentarliteratur (vgl. Markl/ Meyer GKG 5. Aufl. § 12a Rn. 2) im Ergebnis Zustimmung gefunden haben.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2004 - Verg W 2/04

    Gegenstandswert des Vergabebeschwerdeverfahrens

    Der Kostenfestsetzungsbescheid der Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i. V. m. § 80 Abs. 3 Satz 1VwVfG ist ein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt, gegen den abweichend von dem allgemeinen Verwaltungsrechtsweg die sofortige Beschwerde nach den §§ 116 ff. GWB statthaft ist (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257).

    Bei Bemessung der vom Auftraggeber geschätzten Auftragssumme ist die volle Laufzeit des von den Auftraggebern beabsichtigten Vertrages zugrunde zu legen (BayObLG VergabeR 2004, 121; Brandenburgisches OLG NZBau 2003, 688 sowie Beschluss vom 13.1.2004, Verg W 3/03).

    Zur isolierten Festsetzung des Streitwerts mit verbindlicher Wirkung für das Verfahren vor der Vergabekammer ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat des Oberlandesgerichts befugt (Thüringer OLG VergabeR 2002, 202, 203; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 123; BayObLG VergabeR 2004, 121, 122).

    Sie erstreckt sich deshalb nicht auf Entscheidungsdivergenzen in kostenrechtlichen Fragen (BayObLG VergabeR 2004, 121, 122; KG VergabeR 2004, 257, 259).

  • BayObLG, 21.11.2003 - Verg 18/03

    Streitwert bei Dienstleistungsaufträgen mit einer bestimmten Vertragslaufzeit in

    Dienstleistungsverträge mit einer bestimmten Laufzeit von mehr als zwölf Monaten erfasst die Vorschrift nicht (BayObLG Beschluss vom 9.10.2003, Verg 8/03; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2003, 175).

    Das folgt daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses des Auftragnehmers an der Entscheidung abstellt (BayObLG Beschluss vom 9.10.2003, Verg 8/03; BayObLG VergabeR 2003, 371/372; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002, 1 Verg 11/02).

    Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (wie BayObLG Beschluss vom 9.10.2003, Verg 8/03).

  • OLG Jena, 05.03.2010 - 9 Verg 2/08

    Vergabeverfahren: Streitwertfestsetzung bei der Vergabe von

    Geht es wie hier um befristete Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 48 Monaten, entspricht es der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung, dass in die Ermittlung der Bruttoauftragssumme der gesamte Vertragszeitraum einschließlich eventueller Optionen einzubeziehen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2003, VII-Verg 22/00 - die dort noch vertretene Auffassung, Optionen seien nicht zu berücksichtigen, hat das OLG Düsseldorf inzwischen aufgegeben, Beschluss vom 17.01.2006, Verg 63/05 - OLG Brandenburg NZBau 2003, 803 ff. - aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht beanstandet durch BVerfG NZBau 2007, 117 ff. - BayObLG VergabeR 2004, 121 f.; OLG Naumburg NZBau 2005, 486 f.; OLG München, Beschluss vom 16.03.2009, Verg 25/08).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - Verg 109/04

    Unzulässige Beschwerde des Beigeladenen gegen Nachprüfungsverfahren wegen

    Die Vorlagepflicht erstreckt sich hingegen nicht auf Abweichungen, die - wie im Streitfall - bei der im Beschwerdeverfahren zu treffenden Kostenentscheidung auftreten (vgl. BayObLG, Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02, VergabeR 2003, 371, 372; Beschl. v. 9.10.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2004, 121, 122; OLG Dresden, Beschl. v. 5.4.2001 - WVerg 8/00, WuW/E Verg 497, 499; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.2002 - Verg 43/02, WuW/E Verg 828, 832; Jaeger in Byok/Jaeger, § 124 GWB Rn. 1244).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Zwar wird die Vorlagepflicht nach § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB in der Rechtsprechung der Vergabesenate einschränkend dahin ausgelegt, dass sie nur für Abweichungen bei einer die Hauptsache betreffenden Beschwerdeentscheidung besteht (vgl. z.B. BayObLG, Beschl. v. 19.2.2003 - Verg 32/02, VergabeR 2003, 371, 372; Beschl. v. 9.10.2003 - Verg 8/03, VergabeR 2004, 121, 122).
  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 1 Verg 2/05

    "Betriebsführung II"; Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Die zeitliche Schranke für die Schätzung des Auftragswerts bei unbefristeten Verträgen gilt insoweit nicht (vgl. BayObLG München, NZBau 2004, 623 und VergabeR 2004, 121).
  • BayObLG, 23.03.2004 - Verg 22/03

    Streitwert des Vergabenachprüfungsverfahrens?

    Dienstleistungsaufträge mit einer bestimmten Laufzeit von mehr als zwölf Monaten erfasst die Vorschrift nicht (BayObLG VergabeR 2004, 121; Senatsbeschluss vom 21.11.2003, Az. Verg 18/03).

    Das folgt daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses des Auftragsnehmers an der Entscheidung abstellt (BayObLG VergabeR 2004, 121; 2003, 371/372; OLG Naumburg Beschluss vom 30.12.2002, 1 Verg 11/02).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2006 - 3 VK 11/06

    Kostentragung bei Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer ohne

    Schreibt der Auftraggeber die Vergabe eines Vertrages bei mehrjähriger Laufzeit mit einem Anfangs- und Entzeitpunkt aus, ist für die Berechnung der Auftragssumme die gesamte Vertragsdauer maßgeblich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27. Jul. 2005 - 17 Verg 5/05 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Aug. 2004 - Verg W 2/04 - BayObLG, Beschluss vom 9. Okt. 2003 - Verg 8/03 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2003 - Verg 29/03 -).

    Die hiermit zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft, die Vertragsleistung auch für den Optionszeitraum zu erbringen und durch die dafür gewährte Gegenleistung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen zu wollen, rechtfertigt es, die Option in die Streitwertberechnung mit einzubeziehen (so auch BayObLG, Beschluss vom 21. Nov. 2003 - Verg 18/03 -, Beschluss vom 9. Okt. 2003 - Verg 8/03 - Byok/Jäger/Kühnen, Vergaberecht, Kommentar, 2. Aufl., Rn. 1504).

  • BayObLG, 09.03.2004 - Verg 20/03

    Nachweis der Eignung eines Bieters in Vergabesachen

    Die Einbeziehung der Optionsrechte ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber für die Streitwertberechnung im Rahmen des § 12a Abs. 2 GKG auf den allgemeinen Grundsatz des wirtschaftlichen Interesses an einer Entscheidung abzielte (vgl. BayObLG VergabeR 2003, 371/372; Beschluss vom 9.10.2003 - Verg 8/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Bei Verträgen mit fester Laufzeit über 48 Monaten ist die Summe der dem Antragsteller zuzurechnenden Vergütung für die gesamte vorgesehene feste Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage maßgebend (OLG Naumburg, B. v. 06.04.2005 - 1 Verg 2/05; BayObLG, B. v. 09.10.2003 - Verg 8/03), da der Gesamtauftrag maßgebend ist, da die ASt auch den Gesamtauftrag anbietet.
  • BayObLG, 13.04.2004 - Verg 5/04

    Gebührenbemessung durch die Vergabekammer

  • VK Niedersachsen, 18.06.2004 - 203-VgK-29/04

    Vergabenachprüfungsverfahren über die Ausschreibung von

  • OLG Jena, 09.03.2010 - 9 Verg 2/08
  • VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial

  • VK Baden-Württemberg, 20.01.2009 - 1 VK 69/08

    Angabe einer Gesamtsumme als Änderung der Verdingungsunterlagen?

  • VK Baden-Württemberg, 19.02.2009 - 1 VK 4/09

    Bessere Eignung ist bei Wirtschaftlichkeit nicht zu berücksichtigen

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 3 VK 13/05

    Kostentragungspflicht bei Rücknahme eines Antrags auf Durchführung eines

  • VK Rheinland-Pfalz, 30.09.2005 - VK 36/05

    Nachprüfungsverfahren wegen einer fehlerhaften Leistungsvergabe der Lieferung von

  • VK Rheinland-Pfalz, 02.04.2004 - VK 30/03

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags

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